09 / 07 / 2021 | Berufsstart

Homeoffice oder mobiles Arbeiten- was genau ist der Unterschied?

Homeoffice oder mobiles Arbeiten- was genau ist der Unterschied?

Die Begriffe Homeoffice und mobiles Arbeiten werden häufig miteinander gleichgesetzt. Doch bei genauerem Betrachten sind dies eigentlich zwei verschiedene Arbeitsformen.

Beim Homeoffice (auch Telearbeit genannt) gibt es einen fest installierten Arbeitsplatz, der sich zu Hause befindet. Der Arbeitgeber stellt dafür die Ausrüstung (z.B. Computer) sowie eventuell das Mobiliar zur Verfügung. Gleichzeitig muss der Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeiten und an seinem Arbeitsplatz erreichbar sein. Er ist in dem Fall also ortsgebunden, wie normalerweise im Büro.

Beim Homeoffice ist eine wöchentliche Arbeitszeit sowie die Dauer der Einrichtung festgelegt, was in der Arbeitsstättenverordnung definiert ist. Außerdem gilt das Arbeitsschutz- und Arbeitsstättenrecht. Hierbei prüft der Arbeitgeber, ob die arbeitsschutzrechtlichen Standards im Homeoffice erfüllt und eingehalten werden. Eine Voraussetzung für das Homeoffice ist die vertragliche Vereinbarung der für das Homeoffice geschaffenen Bedingungen, sodass bei Unstimmigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf diese Vereinbarung zurückgegriffen werden kann.

Im Vergleich zum Homeoffice steht das mobile Arbeiten, auch Mobile Office genannt. Hierbei gibt es lediglich einen Arbeitsauftrag, der erfüllt werden muss. Wann, wie und wo dies geschieht ist nicht relevant. Beim Mobile Office gibt es also keinen festen Arbeitsplatz. Das Restaurant könnte beispielsweise vorübergehend als Büro umfunktioniert werden. Mobiles Arbeiten ist im Gegensatz zu Homeoffice gesetzlich nicht genau definiert. Die Arbeitsstättenverordnung gilt hier nicht, aber trotzdem sind die Vorgaben für Bildschirmarbeitsplätze zu beachten, wenn mobile Arbeitsgeräte (wie zum Beispiel Notebook oder Tablet) verwendet werden.

Für beide Arbeitsformen gilt das Arbeitsschutzgesetz, an das sich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer halten müssen. Auch das sogenannte Arbeitszeitgesetz, welches die tägliche Arbeitszeit gesetzlich vorschreibt und gewisse Anforderungen sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer stellt, ist für das Homeoffice und das Mobile Office einzuhalten. Hier gilt beispielsweise die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden.

Der Arbeitnehmer hat allerdings kein Recht auf Homeoffice bzw. Mobile Office. Es kann lediglich als Zusatzleistung des Arbeitgebers angeboten und bereitgestellt werden. In vielen Unternehmen sind Zwischenlösungen schon seit längerem Teil des Arbeitsalltags: An einigen Tagen in der Woche wird mobil, an anderen Tagen im Büro vor Ort gearbeitet.

Gerade in Zeiten von Corona wird sowohl das Home- als auch Mobile Office immer wichtiger, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Trotzdem ersetzt das Homeoffice nicht die persönlichen Kontakte, die man im Unternehmen normalerweise hätte. Deshalb ist die Pandemie eine Herausforderung für die gesamt Arbeitswelt, die es erfordert, dass sich sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber gezwungenermaßen umstellen.

 

Bild: envato elements