Nebenjob während der Ausbildung – geht das?
Wer gerade erst eine Ausbildung angefangen hat oder eine anfangen wird, hat sich vielleicht schon mal darüber Gedanken gemacht, wie es mit einem Nebenjob parallel zur Ausbildung aussieht. Ist es rechtlich gesehen generell in Ordnung, neben der Ausbildung einen Minijob auf 450-Euro-Basis zu machen und muss der Betrieb die Erlaubnis dazu geben?
Vor genau den gleichen Fragen stand ich, als ich meine Ausbildung zur Mediengestalterin angefangen habe. Schon davor hatte ich verschiedene Nebenjobs: Egal ob als Babysitterin, Nachhilfe, in der Gastronomie oder im Verkauf im Einzelhandel – ich habe mir schon immer Geld dazu verdient und wollte das auch gerne weiterhin machen. Zum Start meiner Ausbildung hatte ich bereits über ein Jahr einen Nebenjob beim Radio und habe dort einmal die Woche für circa 8 Stunden gearbeitet. Da ich das auch gerne weiter machen wollte, (wer möchte nicht noch weiterarbeiten, wenn der Job Spaß macht und man gleichzeitig das Gehalt ein bisschen aufbessern kann?) habe ich mich erstmal informiert, ob das prinzipiell in Ordnung geht. Kurz zusammen gefasst: Ja, es geht. Wenn man einige Dinge beachtet.
Zuerst muss der Betrieb darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass man einen Nebenjob hat oder gerne ausüben möchte. Wenn im Ausbildungsvertrag nichts anderes steht, ist dies grundsätzlich erlaubt. Bitte deinen Ausbildungsverantwortlichen um eine schriftliche Bestätigung, dass der Betrieb darüber Bescheid weiß und dem zustimmt.
Allerdings ist der Betrieb nicht dazu verpflichtet und kann diese Genehmigung auch wieder zurückziehen. Gründe, dass dir die Ausübung eines Nebenjobs nicht erlaubt werden könnte, sind:
- das Unternehmen, in welchem du nebenher arbeiten möchtest, ist ein Konkurrenzunternehmen;
- es besteht das Risiko, dass du deine Ausbildung nicht wie vorgesehen und mit voller Konzentration ausüben kannst
Dir sollte bewusst sein, dass deine Ausbildung immer Vorrang hat und nicht unter einer Nebentätigkeit leiden sollte! Das gilt natürlich auch für die Noten in der Berufsschule.
Außerdem ist es wichtig, dass du deine gesetzlichen Arbeitszeiten und die Ruhepflicht einhältst: Zwischen dem letzten Arbeitsende und dem nächsten Arbeitsbeginn müssen mindestens 11 Stunden Pause sein. Wenn du volljährig bist, darfst du maximal 48 Stunden an 6 Tagen pro Woche arbeiten. Als Minderjährige*r gelten hier andere Regeln: Pro Tag darfst du maximal acht Stunden, also 40 Stunden pro Woche arbeiten.
Der Vorteil an einem 450-Euro-Job: Er ist steuer- und sozialabgabenfrei. Das bedeutet, du kannst auch wirklich die vollen 450 Euro ohne Abzüge verdienen. Allerdings solltest Du aufpassen, wenn du eine sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe erhältst. Je nachdem wie viel Geld du nebenbei verdienst, könnte sich das auf die Auszahlung des BAB auswirken – also lieber einmal bei deiner zuständigen Behörde nachfragen!
Wenn alles mit deinem Betrieb abgeklärt ist und dem Ganzen auch finanziell nichts mehr im Weg steht, spricht nichts mehr dagegen, einen Nebenjob während der Ausbildung zu haben.
Ich zum Beispiel habe für mich festgestellt, dass es am einfachsten und angenehmsten ist, zweimal im Monat am Wochenende zu arbeiten. Außerdem könnte ich auch in der Woche, in der ich Berufsschule habe, meinem Nebenjob nachgehen und ein paar Stunden arbeiten.
Jetzt liegt es nur noch an dir, dir einen passenden Nebenjob zu organisieren!
Bild: selbstständig.de